Zahnunfall! – Was tun?

Zahnunfälle passieren zu Hause, bei der Arbeit, in der Freizeit oder beim Sport. Am wichtigsten ist, jetzt ruhig zu bleiben und richtig und überlegt zu handeln. Dann kann ein gelockerter, verschobener, abgebrochener oder ausgeschlagener Zahn meist noch erhalten werden. Die wesentlichen Aspekte im Überblick:

  • Suchen Sie bei jedem Zahnunfall sofort eine Zahnarztpraxis oder Zahnklinik auf
  • Melden Sie den Unfall wenn möglich vorher dem Zahnarzt. Meist kann nur er entscheiden, ob eine Behandlung dringend ist oder sich ein Abwarten bis zum nächsten Morgen erlaubt.
  • Bei der telefonischen Meldung sind folgende Informationen wichtig:
    - Allgemeinzustand des Patienten
    - Was ist geschehen? Wann? Wo? Wie?
    - Wie alt ist der Patient?
    - Sind Milchzähne bei einem Kind oder bleibende Zähne betroffen?
    - Sind Weichteile verletzt?, Zahnfleisch?, Zunge?, Lippe?, Nase?, Wange? etc.
  • Unsere Telefonnummer ist: 044 784 23 89.
    Sollten wir nicht erreichbar sein, kontaktieren Sie bitte den

    Notfalldienst der Region Innerschwyz Telefonnummer +41 (0) 840 800 810
    Notfalldienst der Region Ausserschwyz Telefonnummer +41 (0) 840 840 810

  • Vollständig ausgeschlagene Zähne nicht an der Wurzel anfassen, sondern nur an der Zahnkrone. Nicht abwaschen oder bürsten! Wenn möglich, den Zahn feucht lagern und mitbringen: eingelegt in Milch, in einer Zahnrettungsbox, einem feuchten Tuch oder zur Not in Frischhaltefolie.

Was ist bei einem Zahnunfall weiter zu beachten?

  • Bei offenen Wunden ist möglicherweise eine Wundstarrkrampf- (Tetanus-) Impfung notwendig. Bitte fragen Sie Ihren Hausarzt.
  • Starke Blutungen können Sie wenn möglich durch Anpressen eines Stofftuchs oder Verbandes stoppen, äusserlich Eis auflegen.
  • Bei Anzeichen einer Gehirnerschütterung (Schwindel, Erbrechen, ungleich grosse Pupillen) sofort mit Hausarzt oder Spital Kontakt aufnehmen. Zähne sind wichtig, der körperliche Gesundheitszustand geht aber in einem Notfall vor.
  • Alle Zahnunfälle sind raschmöglichst der Versicherung zu melden. Bei Kindern werden die durch Zahnunfälle entstehenden Kosten von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt. Das volle Ausmass des Schadens wird oft erst Jahre später sichtbar, seine Behebung kann unter Umständen sehr viel teurer werden, als es im Moment des Unfalls abzusehen ist. Auch zunächst harmlos aussehende Zahnunfälle können Komplikationen nach sich ziehen
  • Die Gesundheitsdirektion Kanton Zürich, Beratungsstelle für Präventive Zahnmedizin, hat weiterführende Informationen veröffentlicht und kann Ihnen hier einen Überblick über korrektes Handeln vermitteln.
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